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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Roger Rachel Photography

§ 1  Geltungsbereich

Alle Leistungen von Roger Rachel, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Roger Rachel Photography“, Im Fasanengarten 10, 67273 Dackenheim, Deutschland (im Folgenden RRP), tätig als Fotograf, richten sich nach nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB).

§ 2  Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Darstellung der Leistungen von RRP in Produkt- und Leistungsbeschreibungen, Werbematerial, Preislisten und Onlinepräsenzen von RRP stellen noch kein rechtlich wirksames Angebot dar. Der Kunde gibt durch seine Unterschrift und anschließende Übergabe bzw. Rücksendung des schriftlichen Vertrags an RRP ein verbindliches Kaufangebot an RRP ab. RRP nimmt das Kaufangebot durch ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail, oder Brief oder durch Leistung, auch Teilleistung, der bestellten Dienstleistung und/ oder Lieferung der bestellten Ware an.

(2) Alle Leistungen werden von RRP nach Angaben und Wünschen des Kunden, wie im Fotografenvertrag/ Auftragsformular oder sonstigen konkreten Vereinbarungen, welche in Textform beschrieben sind, erbracht.

(3) Im Einzelfall nötige Zusatzleistungen, die zur Vollendung des Auftrags nötig sind, bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

(4) Vorbehaltlich der inhaltlichen Vorgaben im Fotografenvertrag/ Auftragsformular steht die Herstellung und Bearbeitung der Lichtbildwerke im freien künstlerischen Ermessen von RRP.

(5) Mehraufwand durch Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss kann RRP dem Kunden in Rechnung stellen. Maßgeblich sind die Vereinbarungen, die über das Maß der im Fotografenvertrag/ Auftragsformular festgehaltenen Leistungen hinaus gehen. Die Berechnung des Mehraufwands erfolgt nach aktueller Preisliste von RRP.

§ 3  Vergütung

(1) Es gelten die im Fotografenvertrag/ Auftragsformular oder in sonstiger Schriftform vereinbarten Preise.

 

(2) Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Fälligkeiten:

Da ein Exklusivtermin gemäß §4 Absatz 2 dieser AGB vereinbart wurde, ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50 % des Gesamtpreises binnen 7 Tagen nach Auftragserteilung zu entrichten. Der Exklusivtermin gilt erst als verbindlich reserviert sobald RRP über den Betrag verfügen kann.

 

Weitere 50% des Gesamtpreises sind binnen 7 Tage nach Leistungsdatum zu entrichten.

 

 

§ 4  Termine und Fristen

(1) Fristen, Liefertermine, Ortstermine und Exklusivtermine bedürfen der Vereinbarung in Textform (z.B.: E-Mail, Vertrag / Auftragsformular oder Brief).

 

(2) Exklusivtermine sind eigens für den Kunden reservierte Termine, für welche RRP erhebliche Vorbereitungen und Vorleistungen erbringen muss. Hierunter fallen Termine wie zum Beispiel Hochzeiten, Taufen, Jubiläen, Kommunions-/ Konfirmationsfeiern oder Vergleichbares. Keine Exklusivtermine stellen Termine dar, die lediglich den gewöhnlichen Ablauf und Organisation der Tätigkeit von RRP betreffen wie Passbildfotografie oder Fototermine für welche keine besonderen Vorleistungen erbracht werden müssen. RRP ist verpflichtet im Fotografenvertrag/ Auftragsformular oder in einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung vor Vertragsschluss auf die Eigenschaft der Buchung eines Exklusivtermins durch den Kunden hinzuweisen.

 

(3) Im Fall der Vereinbarung der Mitwirkung des Kunden zur Erbringung der Leistung von RRP, ist der Kunde verpflichtet den schriftlich vereinbarten Termin einzuhalten. Ist der Kunde im Verzug so verlängert sich der vereinbarte Liefertermin um die Zeit, die der Kunde seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

 

(4) Im Fall der Beauftragung von umfangreichen Änderungen durch den Kunden, verlieren ursprünglich vereinbarte Fristen und Termine ihre Gültigkeit. In diesem Fall wird RRP den Kunden über den Verlust der Gültigkeit der ursprünglich vereinbarten Fristen und Terminen in Textform (E-Mail oder Brief) informieren.

§ 5  Rechteübertragung

(1) Daten, Fotografien und Inhalte, die von RRP erstellt und zur Verfügung gestellt wurden unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Rechteinhaber(in) ist Roger Rachel.

 

(2) Der Kunde erhält die beschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte. Die Beschränkungen ergeben sich aus dem Folgenden: Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die einfachen Nutzungs- und Verwertungsrechte.

(3) Der Kunde erhält die Nutzungs- und Verwertungsrechte für die folgenden Nutzungsarten:

Das Vervielfältigungsrecht, sofern die Verbreitung unentgeltlich erfolgt (z.B.: an Familienmitglieder, Freunde, Verwandte) insbesondere zur: Verwendung auf Bild- und Tonträgern, Speicherung auf Speichermedien jeglicher Art, wie beispielsweise CD-ROMs, DVDs, Memorysticks, USB- Datenträger, Notebooks, Festplatten, SD-Karten, Blue-Rays, aber auch in körperlicher Form sowie Archivierung, Speicherung und Bereithalten in Datenbanken und Cloud-Systemen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, soweit zumutbar, RRP als Urheber zu nennen. (Fotograf: Roger Rachel). Etwaige von RRP angebrachten Signaturen oder Wasserzeichen dürfen vom Kunden weder verfälscht, geändert oder abgeschnitten werden.

(5) Die Weitergabe der Bilder an andere Dienstleister (z.B. Floristen, Visagisten, Friseure, Location, Caterer, Sänger, Brautausstatter, Dekoservice, DJ usw.) ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gestattet.

(6) Der Kunde hat, sofern nicht anders vereinbart, kein Recht an der Nutzung von Ausgangsprodukten wie beispielsweise Rohfilmdaten oder Bildern im RAW-Format.

§ 6  Haftung

(1) Gegenüber dem Kunden besteht von Seiten RRP Haftungsausschluss, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Sollte auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von RRP) RRP zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, wird RRP bereits erhaltene Zahlungen an den Kunden zurückerstatten. Dies betrifft jedoch nicht bereits ausgeführte Leistungen (z.B. Verlobungsshooting, Standesamt-Begleitung u.a.). Der Gegenwert dieser Leistungen wird mit dem Rückerstattungs-anspruch verrechnet und nur der Differenzbetrag zurückerstattet. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von RRP kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.      

 

 (3) Kein Haftungsausschluss besteht für

  • vorsätzlich verursachte Schäden an sämtlichen Sach- und Rechtsgütern,

  • grob fahrlässig verursachte Schäden an sämtlichen Sach- und Rechtsgütern

  • für leicht fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit,

  • für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung einer Kardinalspflicht. Unter Kardinalspflichten versteht man Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(4) Für typisch vorhersehbare Schäden bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalspflicht wird eine summenmäßige Haftungsbegrenzung von 1.000,00 Euro vereinbart.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, RRP in einem Streitfall mit Dritten wegen der Verwendung der Fotografien beizustehen. Insbesondere wird der Kunde RRP alle erforderlichen Informationen, die für eine Klärung erforderlich sind, unverzüglich zukommen lassen.

§ 7  Lieferung und Abnahme

(1) Soweit nicht anders vereinbart, werden die von RRP erstellten Werke, abhängig vom gebuchten Paket, per Download oder USB Stick zur Verfügung gestellt.

(2) RRP wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.

(3) Bei Fotoreportagen (z.B.: Hochzeit, Taufe, Jubiläum) kann - trotz größter Sorgfalt - nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Personen, abgelichtet werden.

(4) Nach der vertraglich vereinbarten Lieferung der Fotografien, Filme oder anderen bei RRP in Auftrag gegebenen Bildwerke wird der Kunde diese sichten und insbesondere auf die Übereinstimmung mit den vertraglich vereinbarten Anforderungen überprüfen.

 (5) Soweit die Bildwerke, unter Vorbehalt der künstlerischen Freiheit von RRP, mangelhaft sind, also insbesondere nicht den vertraglichen Anforderungen entsprechen oder allgemeine technische oder handwerkliche Mängel aufweisen, wird der Kunde RRP die Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Bildwerke mitteilen. RRP hat die Mängel innerhalb von 14 Werktagen zu beseitigen und danach die Bildwerke dem Kunden erneut zur Abnahme vorzulegen.

Äußert sich der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen, so gelten die Bilder als abgenommen.

(6) Sollte der Kunde die Bildwerke in Gebrauch genommen oder an Dritte weitergegeben haben, so gilt die Abnahme als erfolgt, ungeachtet der in § 8 Absatz 2 und 4 dieser AGB aufgeführten Regelungen.

(7) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf Überlassung von Speicherkarten, Vorlagen oder Ausgangswerken wie z.B. Rohfilmdaten oder Bildern im RAW-Format.

(8) RRP verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials.

§ 8  Kündigung

(1) Für den Fall, dass sowohl die Nachbesserung als auch die Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Kunde eine Herabsetzung der Vergütung verlangen oder den Vertrag kündigen.

(2) Wird der Vertrag vom Kunden aufgrund von durch RRP nicht zu vertretenden Gründen und auch nicht aus wichtigem Grunde gekündigt, so bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet:

  • Die Terminreservierungsgebühr eines Exklusivtermins wird in jedem Fall einbehalten, außer RRP erhält eine neue Buchung des vereinbarten Termins durch einen anderen Kunden.

  • Erfolgt die Kündigung weniger als 8 Wochen vor dem vereinbarten Exklusivtermin, stehen RRP die Terminreservierungsgebühr und weitere 30 % des vereinbarten Gesamtbetrags, insgesamt 80 % des Gesamtbetrags zu, außer RRP erhält eine neue Buchung des vereinbarten Termins durch einen anderen Kunden.

  • Erfolgt die Kündigung weniger als 4 Wochen vor dem vereinbarten Exklusivtermin, steht RRP der vereinbarte Gesamtbetrag zu, außer RRP erhält eine neue Buchung des vereinbarten Termins durch einen anderen Kunden.

(3) RRP ist bei Kündigung durch den Kunden berechtigt, ohne Nachweis des Schadens eine Bearbeitungsgebühr bis zu 5% des Gesamtkaufpreises einschließlich kostenpflichtiger Sonderwünsche oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Aufwands zu verlangen. Dies gilt auch bei Neubuchung des vereinbarten Termins durch einen anderen Kunden.

§ 9  Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Stand: 27.05.2017